ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I.) Leistungsumfang / Fremdverträge

1.) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch lecker werden GmbH, Geschäftsführung Stefanie Jabs und Patrick Jabs.

2.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalts des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die lecker werden GmbH dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht aufgrund dieser Abweichungen dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht nicht zu. Die lecker werden GmbH kann, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung verändern.

3.) Soweit die lecker werden GmbH Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsschluss im Namen und in Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen im Unterhaltungsbereich.

4.) Angaben über vermittelte Leistungen fremder verantwortlicher Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben lecker werden GmbH gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von lecker werden GmbH gegenüber dem Kunden dar.

II.) Kochkurse/ Veranstaltungen in der Kochschule lecker werden

1.) Die Teilnahme an einem Kochkurs bzw. an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Teilnehmer. Der Teilnehmer verpflichtet sich, eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten u.ä., die ihn und auch weitere Teilnehmer des Kochkurs bzw. der Veranstaltung gefährden oder gefährden könnten, vor Beginn anzuzeigen. Der Teilnehmer verzichtet gegenüber der lecker werden GmbH und deren Mitarbeitern bzw. Beauftragten auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kochkurs bzw. der Veranstaltung und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen und Anlagen entstehen können, es sei denn, das Schaden stiftende Ereignis wurde von der lecker werden GmbH oder einem der Mitarbeiter oder Beauftragten verschuldet. Schäden die der Teilnehmer in der Kochschule lecker werden verursacht, müssen von diesem ersetzt werden. Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer (z.B. Komplettbuchung einer Firma, Geburtstagsfeier o. ä.), so haftet er für seine Gäste.

2.) Die Buchung einer Getränkepauschale ist immer an den angegeben Veranstaltungszeitraum gebunden. Ein Verzehr über diesen Veranstaltungszeitraum hinaus wird zusätzlich berechnet. Der Verzehr von Getränken, die nicht in der Pauschale enthalten sind, wird ebenfalls zusätzlich berechnet. Vorab können die Getränke abgesprochen werden, die zusätzlich angeboten werden dürfen.

3.) Bei Verlängerung des gebuchten Veranstaltungszeitraums (z.B. durch Verspätung der Gruppe) hat die lecker werden GmbH das Recht, zusätzliche Kosten für Personal, Verzehr und Raumnutzung zu berechnen.

4.) Die Anmeldung für einen offenen Kochkurs bzw. eine offene Veranstaltung erfolgt schriftlich per Brief, Fax oder Mail. Nach der Anmeldung ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Zahlung erfolgt mit Angabe des gebuchten Termins im Betreff auf das Konto: lecker werden GmbH, IBAN DE74300700240580492700, Deutsche Bank. Ist der gewünschte Kochkurs bzw. die Veranstaltung bei Anmeldung bereits ausgebucht, wird der Teilnehmer unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) am folgenden Werktag informiert. Anmeldungen zu Kochkursen und Veranstaltungen werden direkt in unserem Hause (Mittwoch bis Freitag von 11-18 Uhr, Samstag 11-15 Uhr), per Fax oder per Mail entgegen genommen.

5.) Die lecker werden GmbH behält sich vor, Termine für offene Kochkurse bzw. offene Veranstaltungen bei zu geringer Teilnahme, Verhinderung des Kochs (z.B. Krankheit) ganz abzusagen. Die Teilnehmer erhalten über den geleisteten Betrag eine Gutschrift, die zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden kann. Barauszahlungen oder Rücküberweisungen sind auf Wunsch möglich. Die Absage erfolgt in der Regel spätestens 3 Tage vor Kochkursbeginn. Sonstige Ansprüche der Teilnehmer wegen Absage von Kursen bzw. Veranstaltungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Rücktritt des Teilnehmers von einem gebuchten Termin sind folgende Gebühren zu zahlen: Bei Absage 13 Tage vor Terminbeginn 100% der Gebühr. Bei Absage ab dem 14.Tage vor Terminbeginn erhält der Teilnehmer einen Gutschein über den vollen gezahlten Betrag. Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung ist ausgeschlossen. Bei Rücktritt von einem Kurs bzw. einer Veranstaltung ohne Abmeldung, bzw. bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs bzw. Veranstaltung, ist der gesamte Beitrag fällig. Bei Verhinderung kann selbstverständlich eine andere Person als Teilnehmer einspringen. Eine Barauszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich.

6.) Die lecker werden GmbH bietet Wertgutscheine an, die zum Eigenverbrauch durch den Besucher oder als Geschenk zur Weitergabe an Dritte verwendet werden können. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist ausgeschlossen. Bei den durch die lecker werden GmbH angebotenen Gutscheinen handelt es sich um Wertgutscheine mit einem in Euro angegebenen Nennwert, die den Besitzer des Gutscheins zur Einlösung auf die unter leckerwerden.de angebotenen Leistungen berechtigen. Der Vertrag über den Erwerb eines Gutscheins kommt mit der lecker werden GmbH bei Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. bei Kauf vor Ort in der Kochschule in der Ruhrtalstr.19a, 45239 Essen, zustande. Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem er gekauft wurde. Der Gutschein kann ganz oder teilweise eingelöst werden. Liegt der Einlösewert unterhalb des bestehenden Nennwertes, so verbleibt diese Differenz auf dem Gutschein und kann zu einem späteren Zeitpunkt durch den Inhaber eingelöst werden.

III.) Kosten der Veranstaltung

1.) Die tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten richten sich nach dem letztendlich abzurechnenden Verbrauch. Eine Kostenübersicht ist daher lediglich verbindlich in Bezug auf Kosten für die Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten, Mietgut, Dekoration, Speisen.

2.) Die lecker werden GmbH hat das Recht, Bruch und Verlust von zur Miete überlassenem Equipment wie Mobiliar, Dekoration und Technik zu berechnen.

3.) Bei schriftlicher Auftragsvergabe erstellt die lecker werden GmbH eine Akontorechnung in Höhe von 50 % der zu erwartenden Kosten laut Kalkulation. Diese ist zahlbar bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Eine Endabrechnung inkl. sämtlicher Kosten erfolgt nach Ende der Veranstaltung und ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

4.) Entstehende Kosten, wie Ausländersteuer, GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.) Die lecker werden GmbH ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers Vorauszahlungen für die Durchführung der Veranstaltung einzusetzen.

IV.) Stornierung / Teilstornierung

1.) Die lecker werden GmbH ist berechtigt den Auftrag zu stornieren, wenn die vereinbarte Akontozahlung bei Fälligkeitsdatum nicht bezahlt ist.

2.) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag zu stornieren oder eine Teilstornierung vorzunehmen. Erfolgt die Stornierung nach Erhalt der schriftlichen Auftragsvergabe, behält sich die lecker werden GmbH vor, evtl. Schadensersatzansprüche anderer Dienstleistungsunternehmen (z. B. Raum, Künstler, Cateringunternehmen, Technik etc.) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig berechnet die lecker werden GmbH die ihr bis dato entstandenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 20 % der Auftragssumme.

V.) Haftung

1.) Die lecker werden GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
2.) Die Haftung der lecker werden GmbH richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die lecker werden GmbH, oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

3.) Soweit der lecker werden GmbH im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadens-ersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die lecker werden GmbH derartige Ersatzansprüche an Erfüllung statt an den Auftraggeber ab, der die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die lecker werden GmbH keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

VI.) Gerichtsstand

1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Essen.

VII.) Nebenabreden / Schriftform

1.) Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

2.) Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

3.) Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der lecker werden GmbH abgetreten werden.